Rechnungszinssenkung FAQ
In unseren FAQs zum Thema „Rechnungszinssenkung“ erfährst du, welche Auswirkungen die Senkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2022 auf deine private Vorsorge haben kann. Wir geben dir Antworten auf die Frage: Was passiert, wenn der Rechnungszins sinkt?
Rechnungszinssenkung? Das steckt dahinter!
In den Nachrichten hast du es vielleicht schon mitbekommen: An vielen Stellen wird von der Senkung des Garantiezinses oder des Höchstrechnungszinses gesprochen. Im Bundesgesetzblatt wurde nun diese Senkung von 0,9 auf 0,25 Prozent zum 1. Januar 2022 verankert. Diese Senkung könnte insbesondere für junge Sparer drastische Auswirkungen haben. Bist du etwa gerade noch in der Ausbildung oder frisch in deinen Beruf gestartet? Womöglich kannst du dir derzeit nur einen kleinen Betrag für die eigene Altersvorsorge oder Arbeitskraftabsicherung leisten? Umso wichtiger also, sich die Rechnungszinssenkung einmal genauer anzuschauen, um das meiste für deine private Vorsorge rauszuholen.
Was versteht man unter dem Rechnungszins?
Unter dem sogenannten Höchstrechnungszins versteht man den Zinssatz, der maximal zur Kalkulation bei Vorsorgelösungen mit fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen mit Garantien (z. B. 80 Prozent Bruttobeitragsgarantie zum Rentenbeginn) angesetzt werden darf. Aktuell liegt er noch bei 0,9 Prozent. Je höher der Zins, desto mehr deiner Beiträge können in chancenorientierten Anlagen investiert werden. Der vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Höchstzinssatz von aktuell 0,9 Prozent darf dabei von den Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden; darunter haben die Versicherungsunternehmen ihren Spielraum. Der Zinssatz wird zum Vertragsbeginn vereinbart und gilt bei vielen unserer Vorsorgepartner für die gesamte Laufzeit, sodass du auch bei zukünftigen Erhöhungen davon profitieren kannst. Dies bedeutet für dich nicht „save the date“, sondern „save the zins“.
Warum soll der Rechnungszins sinken?
Ins Rollen gebracht hat die Diskussion um den Rechnungszins die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Bereits im Dezember 2019 schrieb die DAV, dass man an einer Senkung des Höchstrechnungszinses zu Januar 2021 nicht vorbeikommen werde. Damalige Empfehlung: 0,5 Prozent. Ein Jahr später und die Folgen der Pandemie einpreisend ist es nun Gewissheit, dass das Bundesministerium für Finanzen den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent senken will. Darüber hinaus empfahl die Deutsche Aktuarvereinigung noch die Abkehr der hundertprozentigen Beitragsgarantie. In Summe eine Empfehlung, die dem Marktgeschehen Rechnung trägt, allerdings massiven Einfluss auf die Versicherungsbranche und damit auch auf deine Vorsorgemöglichkeiten hat.
Was ist der Unterschied zwischen dem Garantiezins oder Höchstrechnungszins?
Oftmals wird der Garantiezins mit dem Höchstrechnungszins im alltäglichen Sprachgebrauch synonym verwendet. Dies ist aber nur bedingt richtig. Bei intensiver Betrachtung lässt sich feststellen, dass es sich um verschiedene Werte handelt. Unter dem Begriff Garantiezins versteht man den Wert, den Versicherungen ihren Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern. Dieser Zins kann aber auch unterhalb des Höchstrechnungszinses liegen. Da allerdings oftmals beide Werte identisch sind, kommt es zu diesem gleichen Zungenschlag.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für den Höchstrechnungszins?
In der Deckungsrückstellungsverordnung (§2 DeckRV) findet man die Begrifflichkeit des Höchstzinssatzes wieder. Im Absatz 1 wird hierbei der aktuelle Wert von 0,9 Prozent festgelegt, mit dem Versicherer die sogenannten Deckungsrückstellungen kalkulieren dürfen.
Wie wirkt sich der Höchstrechnungszins und dessen Absenkung aus?
Der Höchstrechnungszins kann entscheidende Auswirkungen auf deine Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der Altersvorsorge und der Einkommenssicherung haben. Hierbei wird sowohl in der Kalkulation der notwendigen Garantien, in der Rentenphase zur Ermittlung der Rentenhöhe und bei der Ermittlung des Risikobeitrages (Einkommenssicherung) auf diesen Zins zurückgegriffen.
In Hinblick auf die Altersvorsorge kann man zuerst einmal festhalten, dass Garantien teurer werden. Doch auch Produkte ohne Garantie sind betroffen. Denn auch hier ist durch die Kalkulation der Rentenfaktoren anhand der Rechnungsgrundlagen Risiko (Sterblichkeit), Kosten und hinterlegter Zins eine Absenkung von großer Bedeutung. Selbiges gilt bei der Kalkulation von Mindestrenten. Somit sind alle Tarife der Altersvorsorge betroffen, wenn der Rechnungszins zum 01.01.2022 sinkt.
Aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Alternativen zur Absicherung deiner Arbeitskraft (Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung) sind von der Absenkung betroffen.
Warum ist der Bereich Arbeitskraftabsicherung von der Rechnungszinssenkung betroffen?
Bekannterweise setzen Versicherer auf eine durchschnittliche Beitragskalkulation. Das bedeutet, dass zu Vertragsbeginn mehr für das abzusichernde Risiko gezahlt werden muss. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird jedoch der erzielte „Überhang“ genutzt, sodass keine immens große Steigerung der Beiträge hingenommen werden muss. Wie sich damit dein BU-Risiko und dein BU-Beitrag im zeitlichen Verlauf verhalten, kannst du in der folgenden Grafik nachvollziehen:
Aktuell wird genau dieses gebildete Guthaben mit einem Höchstzins von 0,9 Prozent vermehrt. Sinkt nun dieser Zins, so muss der Aufwand erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass die Beiträge für Neuabschlüsse mit einem abgesenkten Zins steigen. Die Steigerungsrate ist hierbei von vielen Komponenten abhängig und hat unterschiedliche Einflüsse auf die Höhe (bspw. je nach Gesellschaft, Berufsgruppe etc.).
Warum solltest du dir genau diesen Zins sichern?
Je höher der Rechnungszins, desto weniger Geld ist für die Bildung der Garantie notwendig. Das bedeutet auch, dass mehr Geld für die freie Anlage zur Verfügung steht. Und genau dort sollte der Großteil des Vertragsvermögens angesammelt sein, damit der Vertrag an den Chancen des Kapitalmarktes partizipieren kann. Sinkt nun der Höchstrechnungszins, so musst du mehr für die Garantiebildung investieren und die eigentliche Investitionsquote in die chancenorientierten Anlagen sinkt ab. Das heißt für dich: Du müsstest wiederum mehr Geld für den Sparprozess aufbringen, um voraussichtlich dasselbe Ergebnis zu erreichen. Geld, was dann für Themen fehlt, die dich ebenso beschäftigen – wie deine Familie, dein Haus und dein Hobby.
Wie sich dies an einem Beispiel darstellt, siehst du wie folgt:
Kunde (*1994) - Endalter 67 Jahre | ||
Rechnungszins | 0,9 % | 0,25 % |
Aufwand für die Garantie | 69,88 € | 90,50 € |
Verfügbar für die freie Anlage | 30,12 € | 9,0 € |
Berechnungsvorgaben: Diskontierung 100 € bei 100 % Garantie zum Ablauf üer 40 Jahre Laufzeit mit 0,9 % (links) und 0,25 % Rechnungszins (rechts).
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Wer wäre nicht von der Rechnungszinssenkung betroffen?
Besitzt du bereits eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung mit Garantien und/oder eine Absicherung gegen den Verlust des Einkommens, kannst du unter Umständen nicht von der Senkung betroffen sein. Grundsätzlich solltest du für konkrete Informationen deine individuellen Vertragskonditionen prüfen. Denn es kann durchaus sein, dass du für zukünftige Erhöhungen (Beitragsanpassungen, Zuzahlungen und Dynamiken) den aktuellen Rechnungszins angerechnet bekommst. Vor allem, wenn du deine Vorsorgelösungen in Zukunft erhöhen wolltest, solltest du dir im Gespräch mit deinem Berater Klarheit verschaffen. Solltest du noch keinen Vertrag haben, aber mit dem Gedanken spielen, einen Vertrag abzuschließen, solltest du dies noch vor der Rechnungszinssenkung tun. Ein Aufschub deiner Entscheidung wird nun voraussichtlich teurer. Tritt die gesetzliche Änderung am 1. Januar 2022 in Kraft, dürfen Lebensversicherer ihren neuen Kunden maximal einen Rechnungszins von 0,25 Prozent bieten.
Wer bestimmt den Höchstrechnungszins?
Die abschließende Entscheidung über eine Veränderung des Höchstrechnungszinses obliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), wobei diese auch die Empfehlungen der Finanzaufsicht BaFin berücksichtigt. In der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde diese Entscheidung über die Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung nun verankert.
Wann wurde der Höchstrechnungszins zuletzt abgesenkt?
Bei dem Höchstrechnungszins lässt sich in der Vergangenheit ein Abwärtstrend verzeichnen. Zuletzt wurde der Höchstrechnungszins gesetzlich 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt.
Quelle: https://aktuar.de/politik-und-presse/pressemeldungen/Seiten/Pressemeldung.aspx?FilterField1=ID&FilterValue1=67, (Abgerufen am 19.04.2021)
Wann wir der Höchstrechnungszins erneut sinken?
Laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums wird die Senkung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Daher solltest du bereits jetzt handeln und nicht warten, bis die Welle losgetreten wird. Wieso? Das laut Einstein geltende Achte Weltwunder: der Zinses-Zins-Effekt. Würdest du jetzt handeln und noch 40 Jahre 100 Euro monatlich sparen und eine Wertentwicklung von sechs Prozent erzielen, so kämst du auf rund 192.000 Euro. Fängst du nur ein Jahr später an (und das selbst bei unverändertem Rechnungszins), kämst du nur noch auf 180.000 Euro. Dieser Zinses-Zins-Effekt hat vor allem für Sparer, die nur einen geringen Beitrag für ihre Altersvorsorge erbringen können, erhebliche Auswirkungen.
Wichtig für dich außerdem zu wissen ist, dass nicht nur das BMF den Höchstrechnungszins anpassen kann, sondern auch Versicherer die Möglichkeit haben, ihre Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von neuen Verträgen an die aktuelle Situation anzupassen.
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