Dein Extrageld von der Bundesregierung: Was genau bringt dir das Inflationsausgleichsgesetz?

Die Inflation hat in den vergangenen Monaten das Leben der Menschen schwieriger gestaltet. Wenn du n Zukunft dennoch finanziell selbstbestimmt leben willst, musst du jetzt klug handeln. Hier erfährst du, was das Entlastungspaket der Bundesregierung für dich persönlich bringen kann und wie du mehr aus deinem Extrageld machst.

Lächelnde Frau mit Kopfhörern vor Tablet

Lange wurde darüber diskutiert, am 10. November 2022 schließlich wurde es vom Bundestag verabschiedet: das „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“, kurz Inflationsausgleichsgesetz. (Falls dich der Gesetzestext in voller Länge interessiert, findest du ihn hier als PDF.)

Hinter diesem zugegebenermaßen etwas sperrigen Namen verbirgt sich ein Paket an Entlastungsmaßnahmen. Diese sollen dafür sorgen, dass die Menschen in Deutschland keine allzu gravierenden finanziellen Engpässe erleben müssen – trotz höherer Inflation sowie gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten aufgrund des Krieges in der Ukraine. Insofern reihte sich das Inflationsausgleichsgesetz in ein ganzes Bündel an Maßnahmen ein (weitere sind zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse, die Inflationsausgleichsprämie, die einmalige Energiepreispauschale und das Deutschlandticket). Insgesamt sollten laut Bundesregierung 300 Milliarden Euro für diese Entlastungsmaßnahmen aufgewendet werden.

Aber was genau bedeutet das für dich?

Wir zeigen dir auf,

  • was sich hinter dem Inflationsausgleichsgesetz verbirgt,
  • welche Lebens- und Einkommensbereiche betroffen sind,
  • wie hoch die Einsparpotenziale für dich sein können,
    und vor allem,
  • wie du mehr aus deinen individuellen Einsparungen herausholen kannst, indem du dein Extrageld clever für dich arbeiten lässt.

Wozu das Inflationsausgleichsgesetz?

Eine der Folgen des Krieges in der Ukraine war eine über Monate anhaltende hohe Inflation. Auch für die ersten Monate des Jahres 2023 lag der Wert zwischen 8 und 9 Prozent – und damit doppelt so hoch wie ein Jahr zuvor.

Dabei betrug der Wert schon Anfang 2022 mehr als das Vierfache der Inflationsrate vom Januar 2021 (1 Prozent). Das heißt: Im Zeitraum Januar 2021 bis Januar 2023 hatte sich die Inflationsrate fast verneunfacht.

Für dich bedeutet das verallgemeinernd gesagt: Das, wofür du Ende 2020 einen Euro ausgeben musstest (Inflationsrate damals: -0,3 Prozent), kostete dich 2023 1,09 Euro. Auf 100 ausgegebene Euro von Ende 2020 kamen demnach 109 Euro 2023, auf 1000 Euro 1090 Euro usw.

Als Ursache für die gestiegene Inflationsrate ist die allgemeine Teuerung zu sehen. Der Zusammenbruch von Lieferketten während der Pandemie einerseits und der Krieg andererseits haben zu einer Verknappung des Angebotes an vielen wichtigen Gütern geführt. Und je knapper ein Gut ist, desto teurer kann es verkauft werden – folglich gibt es weniger Ware fürs selbe Geld: Das Geld verliert an Wert, was die Definition von Inflation ist. 

Erschwerend für die Menschen kommt hinzu, dass die Preissteigerungen nicht etwa gleichmäßig ausfallen, sondern einige Sektoren besonders stark betreffen – die aber wiederum unvermeidlich für das alltägliche Leben eines jeden Einzelnen von uns sind. Nahrungsmittel zum Beispiel waren im Januar 2023 ganze 23,4 Prozent teurer als ein Jahr zuvor. Bei Möbeln lag diese Differenz bei immerhin 12 Prozent. Strom und Gas schlugen im selben Vergleichszeitraum mit 25,4 bzw. 50,7 Prozent mehr zu Buche.

Zu spüren bekommen das alle Bevölkerungsschichten: Arbeitnehmende und Unternehmen, Eltern und Alleinlebende, Sparende und Kreditnehmende, Wohneigentümer und Mietende. Um die Menschen zu entlasten, hat die Bundesregierung besagtes Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Es enthält eine Reihe von konkreten Entlastungsmaßnahmen für die Jahre 2023 und 2024.

Das steckt drin: Das Inflationsausgleichsgesetz unter die Lupe genommen

Was also kann das Inflationsausgleichgesetz? Zunächst einmal ist sein Aufbau interessant: Das Inflationsausgleichsgesetz ist im Grunde genommen eine Aneinanderreihung von Änderungen in anderen, bereits bestehenden Gesetzen. Im Einzelnen sind das:

  • das Einkommensteuergesetz

  • das Solidaritätszuschlaggesetz

  • das Bundeskindergeldgesetz

Schauen wir uns zuerst das Kindergeld an. Hier gilt: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für jedes Kind monatlich 250 EuroBisher galt eine Staffelung. Ende 2022 betrug das monatliche Kindergeld

  • für das erste und zweite Kind: je 219 Euro

  • für das dritte Kind: 225 Euro

  • ab dem vierten Kind: je 250 Euro.

Das heißt: Eine Familie mit drei oder mehr Kindern erhält seit Januar 2023 immerhin 87 Euro mehr pro Monat.

Die Änderungen bezüglich des Solidaritätszuschlags betreffen die Freibeträge. Seit Januar 2023 gilt: 

  • Du zahlst keinen „Soli“, solange du im Jahr nicht mehr als 17.543 Euro Lohnsteuer zahlst. Für Ehepaare liegt die Freigrenze entsprechend bei 35.086 Euro.

  • Auf den Monat umgerechnet heißt das: Bis zu einer Lohnsteuer von knapp 1.462 Euro (ledige Personen) bzw. knapp 2.924 Euro (steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare bist du vom Solidaritätszuschlag befreit.

Zum 1. Januar 2024 werden diese Freibeträge noch einmal angehoben. Dann gelten Grenzen von 18.130 Euro bzw. 36.2060 Euro Jahreslohnsteuer.

Die umfassendsten Entlastungsmaßnahmen aus dem Inflationsausgleichsgesetz betreffen jedoch die Einkommensteuer. Die Steuerlast wird an die Inflation angepasst – und zwar automatisch über den monatlichen Lohnsteuerabzug oder mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung.

Hier alle Änderungen auf einen Blick:

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro.
  • Ab 01.01.2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro.

Wer profitiert?

Jede Person, die Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlt.

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 um 30 Euro auf 1.230 Euro.

Wer profitiert?

Jede Person, die Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlt.

Wie viel?

  • Rückwirkend zum 01.01.2022 um 2 Cent auf 38 Cent/Kilometer (ab dem 21. Kilometer).

Wer profitiert?

Berufspendelnde.

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 von max. 120 Tagen (760 Euro) auf nun max. 210 Tage (1.260 Euro) pro Jahr.

Wer profitiert?

Arbeitnehmende in Heimarbeit ohne eigenes Arbeitszimmer.

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 Erhöhung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen um 4 Prozentpunkte.

Wer profitiert?

Jede Person, die in eine Altersvorsorge einzahlt.

Wie viel?

  • Rückwirkend zum 01.01.2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro.
  • Seit 01.01.2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro.
  • Ab 01.01.2024 um 360 Euro auf 9.312 Euro.

Wer profitiert?

Arbeitnehmende/Selbstständige mit Kind(ern).

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 um 276 Euro.

Wer profitiert?

Arbeitnehmende/Selbstständige mit Kind(ern).

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro.

Wer profitiert?

Alleinerziehende.

Wie viel?

  • Seit 01.01.2023 um 199 Euro auf 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. um 398 Euro auf 2.000 Euro (Ehepaare).

Wer profitiert?

Sparende und Investierende.

Vermögensaufbau. Neu gedacht.

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So wirkt das Inflationsausgleichsgesetz – zwei Beispiele

Diese Zahlenübersicht ist ziemlich abstrakt, deshalb haben wir zwei konkrete Beispiele für dich erstellt. Wenn du für dich selbst ausrechnen möchtest, wie groß deine Ersparnisse werden, empfehlen wir dir den Entlastungsrechner des Bundesfinanzministeriums, den wir auch für diese Berechnungen verwendet haben.  

Beispiel 1

  • Bruttolohn: 36.000 Euro
  • Kinder: 2
  • Tage im Homeoffice: 72
  • Entfernung zur Arbeit: 23 km
  • Werbekostenpauschale: 1.230 Euro
  • Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber: 3.000 Euro

Extrageld in 2023

  • Steuerersparnis: 352 Euro
  • Kindergeld: 744 Euro
  • Homeoffice- und Pendlerregelung: 20 Euro
  • Inflationsausgleichsprämie (Minderung der Steuerbelastung): 876 Euro

1.992 Euro pro Jahr (166 Euro pro Monat)

Extrageld in 2024

Steuerersparnis aus steigendem Grundfreibetrag: 250 Euro pro Jahr (20,83 Euro pro Monat)

Beispiel 2

  • Bruttolohn: 48.000 Euro
  • Kinder: keine
  • Tage im Homeoffice: 120
  • Entfernung zur Arbeit: 5 km
  • Werbekostenpauschale: 1.230 Euro
  • Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber: 2.400 Euro

Extrageld in 2023

  • Steuerersparnis: 498 Euro
  • Homeofficeregelung: 38 Euro
  • Inflationsausgleichsprämie (Minderung der Steuerbelastung): 798 Euro

1.334 Euro pro Jahr (111,17 Euro pro Monat)

Extrageld in 2024

Steuerersparnis aus steigendem Grundfreibetrag: 343 Euro pro Jahr (28,58 Euro pro Monat)

So machst du mehr aus deinem Extrageld

Wie du siehst, können die fiktiven Personen in beiden Beispielen monatlich ansehnliche Beträge einsparen. Aufgrund des angepassten Lohnsteuerabzugs bleiben ihnen im Jahr 2023 166 bzw. 111 Euro mehr Nettogehalt pro Monat und in 2024 noch einmal knapp 21 bzw. 29 Euro. So, wie das Inflationsausgleichsgesetz angelegt ist, wird jeder auf die eine oder andere Weise davon profitieren – auch du.

Dieses Geld können wir ohne Frage alle gut gebrauchen. Schließlich sind die finanziellen Belastungen im Alltag enorm gestiegen. Aber wer klug ist, nutzt zumindest einen Teil dieses Extrageldes für den Vermögensaufbau bzw. die Altersvorsorge – und spart dabei gleich noch einmal: Denn durch die bessere Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen reduziert sich hier die Steuerlast zusätzlich.

Es ist durchaus sinnvoll, die Erhöhung deiner monatlichen Beiträge zur Altersvorsorge bzw. dem Vermögensaufbau zum 01.02.2024 schon jetzt festzuschreiben – ein weiterer wichtiger Schritt auf deinem Weg zu mehr finanzieller Selbstbestimmung.

Dieses Geld können wir ohne Frage alle gut gebrauchen. Schließlich sind die finanziellen Belastungen im Alltag enorm gestiegen. Aber wer klug ist, nutzt zumindest einen Teil dieses Extrageldes für den Vermögensaufbau bzw. die Altersvorsorge – und spart dabei gleich noch einmal: Denn durch die bessere Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen reduziert sich hier die Steuerlast zusätzlich.

Es ist durchaus sinnvoll, die Erhöhung deiner monatlichen Beiträge zur Altersvorsorge bzw. dem Vermögensaufbau zum 01.02.2024 schon jetzt festzuschreiben – ein weiterer wichtiger Schritt auf deinem Weg zu mehr finanzieller Selbstbestimmung.

„Ja aber …“ – Mögliche Gegenargumente (und warum du es dir trotzdem gut überlegen solltest)

Das Leben ist derzeit teuer – teurer, als es die meisten von uns je erlebt haben. Da ist man froh über jeden Euro mehr im Portemonnaie. Und nach der langen Zeit der Pandemie haben die Menschen Lust, das Freizeitleben wieder mehr zu nutzen: zu reisen, auszugehen, es sich gut gehen zu lassen.

Und jetzt sollst du dein Extrageld also am besten gleich wieder anlegen? Klingt nicht sehr sexy, zugegeben. Aber es ist leider ein Fakt, dass die derzeitige Inflation – die vermutlich trotz der wiederholten Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank (EZB) noch eine Weile anhalten könnte – auch einen Einfluss auf deine später zu erwartende Rente haben wird. Indem du dein Extrageld dafür anlegst, kannst du möglichen späteren Versorgungsengpässen entgegenwirken. Vielleicht gehörtest du sogar zu denjenigen, die aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten ihre Einzahlungen in die private Altersvorsorge pausieren mussten? Dann ermöglicht dir dein Extrageld die Fortführung deiner Beitragszahlungen.

Schon lange vor dem massiven Anstieg der Inflation war klar: Die gesetzliche Vorsorge wird auch nicht annähernd ausreichen, um dir fürs Alter denselben Lebensstandard zu sichern wie jetzt. Im Angesicht der aktuellen Krise und der ungewissen Zukunft gilt das umso mehr. Deine einzige Chance ist, selbst aktiv zu werden und für ein finanziell selbstbestimmtes Leben klug vorzubauen – damit die Zukunft dir gehört.

Weil die Zukunft dir gehört

Du möchtest das Beste aus deinem Extrageld machen? Dann lass dich jetzt beraten!

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