Was ist die Riester-Rente?
Das gesetzliche Rentensystem in Deutschland steht nicht erst seit Kurzem vor einer ernsthaften Belastungsprobe, die Folgen des demografischen Wandels sind offensichtlich.
Daher hat die Gesetzgebung in den vergangenen Jahren bereits mehrfach versucht, das Rentenversicherungssystem durch Reformen zu stabilisieren. So wurde bereits im Rahmen der Rentenreform 2001 das Rentenniveau abgesenkt. Zum Ausgleich sollten Bürgerinnen und Bürger durch Zulagen und Steuervorteile beim Aufbau einer privat finanzierten, kapitalgedeckten Altersvorsorge unterstützt werden. Benannt wurde dieses Altersvorsorgeprodukt nach dem gleichnamigen damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung – Walter Riester.
In eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu investieren, ermöglicht mietfreies Wohnen und trägt damit grundsätzlich zu einer finanziell entspannteren Einkommenssituation im Alter bei. Aus diesem Grund unterstützt der Staat sowohl den Erwerb als auch die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum auch im Rahmen der bekannten Riester-Förderung.
Wofür kann Wohn-Riester genutzt werden?
Wer ein Haus kaufen oder bauen will, kann das geförderte Guthaben aus einem Riester-Vertrag einsetzen, um zum Beispiel den Kaufpreis oder eine Rechnung des Bauunternehmens zu begleichen. Es gibt jedoch noch viele weitere Möglichkeiten:
- Darlehenstilgung
Hast du bereits ein Darlehen zur Anschaffung von Wohneigentum aufgenommen, lässt sich das Vertragsguthaben aus dem bestehenden Riester-Vertrag für eine zusätzliche Tilgung einsetzen. Das funktioniert sowohl während der Ansparphase zur Zahlung einer Sondertilgung oder zur (teilweisen) Ablösung des Darlehens, bspw. zum Ende der Zinsbindung, und verringert so unter Umständen die erforderliche Darlehenssumme für eine Anschlussfinanzierung. - Barrierefreier bzw. altersgerechter Umbau
Willst du deine Wohnimmobilie barrierefrei umbauen, um diese auch im Alter weiter bewohnen zu können, können die Umbaukosten je nach Vertragsguthaben ganz oder teilweise aus dem Riester-Vertrag finanziert werden. - Energetische Sanierung
Mit der Einbeziehung der energetischen Sanierung in die Wohn-Riester-Förderung bietet die Gesetzgebung eine zusätzliche Finanzierungsquelle für Immobilienbesitzer/-innen, um den persönlichen Energieverbrauch zu reduzieren und somit auch zu einer Verbesserung der finanziellen Situation im Rentenalter beizutragen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von Wohn-Riester
Falls du dich dazu entscheidest, dein Riester-Guthaben für eine Wohn-Riester-Förderung einzusetzen, sollten folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden:
- Du musst Eigentümer/-in oder Miteigentümer/-in der Immobilie sein.
- Die Immobilie muss von dir als Eigentümerin bzw. Eigentümer selbst und zu Wohnzwecken genutzt werden. Arbeitsräume innerhalb der Immobilie werden dabei nicht als Wohnfläche anerkannt.
- Die Immobilie befindet sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Für den Kauf bzw. den Bau der Immobilie sind nachweislich Kosten entstanden.
- Der Riester-Vertrag muss ein ausreichendes gefördertes Guthaben zur Nutzung von Wohn-Riester aufweisen. Die Mindestauszahlungshöhe aus einem Riester-Vertrag beträgt 3.000 Euro.
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