D&O-Versicherung – Absicherung für unternehmerische Entscheidungen
Wer führt, gibt immer auch die Richtung vor. Jeden Tag treffen Geschäftsführende wichtige Entscheidungen in den Unternehmen. Ob es um die Neueinführung von Produkten oder Investitionsentscheidungen geht: Sie entscheiden – und Sie müssen ggf. für diese Entscheidung später auch haften, sofern es zu einem Schaden kommt. Dabei kann es schnell um astronomische Summen gehen. Um Unternehmen sowie Managerinnen und Manager im Schadensfall abzusichern, gibt es die Directors and Officers Liability Insurance – kurz D&O-Versicherung.
Wichtig zu wissen!
Bei einer D&O-Versicherung unterscheidet man zwischen zwei Arten von Versicherungsnehmenden – dem Management persönlich und dem Unternehmen als juristische Person.
Persönliche D&O-Versicherung
Bei der persönlichen D&O-Versicherung sind etwa Managerinnen oder Manager, Geschäftsführende und das C-Level der Unternehmensleitung die Versicherungsnehmenden.
D&O-Versicherung für Unternehmen
Bei der Unternehmens-D&O vereinbart das Unternehmen die Versicherung für sein Management. Damit sichert es die versicherten Personen gegen persönliche finanzielle Folgen ab, die aus einer unternehmerischen Fehlentscheidung durch fahrlässige Pflichtverletzung entstehen. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind dabei vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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