Betriebliche Altersvorsorge:  Was Sie als Arbeitgeber insbesondere beachten sollten 

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bestimmte rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Dabei gilt es, folgende Punkte zu beachten:

  • Nachweisgesetz: Information über die bAV in Ihrem Unternehmen.

  • § 4a BetrAVG / EU-Mobilitätsrichtlinie: Einhaltung der erweiterten Informationspflichten.

  • Informationspflicht bei Zusagen: Egal ob einzelvertraglich, über eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung – alle Zusagen müssen umfassend kommuniziert werden.

  • Anspruch auf Entgeltumwandlung: Mitarbeitende haben Anspruch auf entsprechende Informationen und Umsetzungsmöglichkeiten. 

  • Versicherungsvertragsgesetz: Zusätzliche Informationspflichten bei der Durchführung von Versicherungszusagen.

Transparenz schaffen und gleichzeitig Ihren Verwaltungsaufwand minimieren 

Mit einer klaren Versorgungsordnung setzen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben um, sondern schaffen auch Transparenz für Ihre Mitarbeitenden. Die Versorgungsordnung regelt Rechte und Pflichten beider Seiten – von Unternehmen als Arbeitgeber und von Beschäftigten. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass gesetzliche Anforderungen, wie sie im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt sind, eingehalten werden. Zudem kann eine gut ausgearbeitete Versorgungsordnung Ihre internen Abläufe erleichtern, Haftungsrisiken minimieren und das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden stärken.

Wichtig zu wissen:

Die Versorgungsordnung darf nur von zugelassenen Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern erstellt werden. Profitieren Sie daher von unserem Partnernetzwerk.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtskonforme Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge

  • Minimierung von Haftungsrisiken im Bereich der bAV für Arbeitgeber

  • Klarheit in der Personalabteilung

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands

  • Transparenz für Ihre Mitarbeitenden

  • Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke und Unterstützung bei der Gewinnung von Fachkräften

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